Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Umzugs-, Transport- und Lagerleistungen von AEN-Umzugsservice & Transporte.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen AEN-Umzugsservice & Transporte (nachfolgend „AEN") und dem Auftraggeber über Umzugs-, Transport-, Entrümpelungs- und Lagerdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, AEN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss und Angebot

Angebote von AEN sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch AEN oder durch Beginn der Ausführung zustande. Der Umzugstermin wird schriftlich oder per WhatsApp/E-Mail bestätigt.

Nach kostenloser Besichtigung erhält der Auftraggeber einen verbindlichen Festpreis. Dieser gilt für den in der Besichtigung dokumentierten Umfang – bei erheblichen Änderungen (deutlich mehr Umzugsgut, zusätzliche Etagen, Zusatzleistungen) behält sich AEN eine angemessene Anpassung vor.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Standardleistungen umfassen Transport, Beladung und Entladung. Zusatzleistungen wie Verpackung, Demontage, Aufbau, Anschluss von Geräten oder Entsorgung von Verpackungsmaterial werden auf Wunsch und gegen Aufpreis erbracht.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung – in der Regel per Überweisung nach Rechnungsstellung oder in bar/per Karte am Umzugstag.

Bei Zahlungsverzug behält sich AEN vor, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnkosten in Rechnung zu stellen.

6. Stornierung und Terminverschiebung

Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren:

Terminverschiebungen sind in Absprache mit AEN grundsätzlich möglich.

7. Haftung

AEN haftet nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 407 ff. HGB) für Schäden, die durch nachweisliches Verschulden von AEN oder seinen Erfüllungsgehilfen am Umzugsgut entstehen. Die Haftung ist bei Umzugsgütern gemäß § 451e HGB grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt.

Eine weitergehende Haftungserweiterung kann gegen Aufpreis vereinbart werden (Umzugsversicherung mit erhöhter Deckungssumme).

AEN haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die von uns nicht selbst verpackt wurden, sowie nicht für unvermeidbare Schäden bei besonders empfindlichen Gegenständen (z. B. Antiquitäten, Kunstwerke, Musikinstrumente), sofern der Auftraggeber diese nicht vorher gemeldet hat.

Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich zu melden.

8. Lagerung

Für Lagerungen gelten die Vorschriften des Lagergeschäfts (§§ 467 ff. HGB) ergänzend. Die Mindestlagerzeit sowie die monatliche Vergütung werden individuell im Angebot vereinbart. AEN sorgt für sichere, trockene und zugangskontrollierte Lagerräume und hält den Bestand während der gesamten Lagerdauer versichert.

9. Entrümpelungen

Bei Entrümpelungsleistungen wird nach Besichtigung ein Festpreis vereinbart. Verwertbare Gegenstände können nach Absprache mit einer Wertanrechnung berücksichtigt werden. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Entsorgung der Gegenstände berechtigt ist.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von AEN.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Juli 2026

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